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Yamaha Garantie +1 = 3 Jahre Herstellergarantie

Vorteile der YAMAHA +1 Garantie auf einen Blick

  • 3 statt 2 Jahre umfassende Herstellergarantie bei Fahrzeugen ab 250ccm.
  • 2 statt 1 Jahr umfassende Herstellergarantie bei Fahrzeugen bis 250ccm.
  • Übertragbare Ansprüche für besseren Ertrag beim Wiederverkauf.
  • Ein wichtiger Beitrag zum Werterhalt Ihrer YAMAHA.

  • Die Kosten: >> "motorrad"

Was bedeutet YAMAHA +1 Garantie?

Die YAMAHA "+1-Garantie" gewährt dieselben Leistungen wie die normale Garantie - allerdings für ein weiteres Jahr. Voraussetzung ist, dass diese Garantie beim Kauf eines Neufahrzeugs abgeschlossen wird. Die Kosten sind äußerst knapp kalkuliert und richten sich nach Fahrzeuggruppen.
Wir erklären Ihnen gern die Einzelheiten.

YAMAHA +1 Garantie: Ein Vorteil mit Sicherheit

YAMAHA steht für überlegene Leistung, Qualität und Zuverlässigkeit. Dafür bürgen wir mit einer umfassenden Herstellergarantie. Besser noch: Sie können beim Kauf eines Neufahrzeugs die Vorteile dieser Garantie für ein weiteres Jahr sichern - gegen geringen Aufpreis (>> "motorrad").
Das bedeutet optimalen Schutz vor etwaigen Herstellungs- oder Materialmängeln, die sich trotz striktester Qualitätskontrollen und professioneller Wartung erst nachträglich offenbaren können.

YAMAHA +1 Garantie: Ein Vorteil beim Wiederverkauf

Die Garantieverlängerung ist fahrzeugbezogen, somit profitiert auch der Zweitbesitzer davon - ein wichtiges Argument beim Wiederverkauf! Deshalb ist die YAMAHA "+1-Garantie" ein wichtiger Beitrag zum Wert Ihres Fahrzeugs - eine Entscheidung, die sich auszahlt!!

YAMAHA +1 Garantie: Die Bedingungen

Wie schon gesagt, bedeutet YAMAHA "+1" eine Verlängerung der Laufzeit der regulären Garantie um ein Jahr. Allerdings gelten die in Artikel 3 der regulären Garantie gewährten Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags für das Fahrzeug bzw. Wertminderungsausgleich nicht mehr für das zusätzliche Jahr. Abgesehen davon erhalten Sie jedoch den vollen Schutz vor Schäden, die auf Material- und Herstellungsmängel zurückzuführen sind.
Die "+1-Garantie" muss beim Kauf eines Neufahrzeugs abgeschlossen werden. Bedingung ist auch die termingerechte Ausführung aller vorgeschriebenen Inspektionen durch autorisierte YAMAHA-Händler. Aber das ist ja selbstverständlich, denn nur dort bekommen Sie das Fachwissen, die Wartung und Qualität, die Ihre YAMAHA verdient.

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 > Achtung Spamschutz: Entfernen Sie ZZZ aus der Mailadresse!!
  || 01.06.2006 10:27